Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.11.2011 - II-2 WF 129/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5922
OLG Hamm, 18.11.2011 - II-2 WF 129/11 (https://dejure.org/2011,5922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2011 - II-2 WF 129/11 (https://dejure.org/2011,5922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2011 - II-2 WF 129/11 (https://dejure.org/2011,5922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung von Trennungsunterhalt bei stets zeitnaher Verfolgung des Anspruchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2011 - 2 WF 129/11
    Auf den mit außergerichtlichem Schreiben vom 29.4.2008 von der Antragstellerin genannten angemessenen Wohnwert wird man nach Ablauf des Trennungsjahres nicht mehr ohne Hinzutreten besonderer Umstände abstellen können (vgl. BGH FamRZ 2008, 963, 965).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2011 - 2 WF 129/11
    Das setzt jedoch voraus, dass der Unterhaltsberechtigte über einen längeren Zeitraum, der etwas mehr als ein Jahr zurückliegt, den Unterhaltsschuldner weder zur Auskunftserteilung, noch zur Zahlung aufgefordert hat und auch sonst keine Anstrengungen unternommen hat, die der Vorbereitung oder der Durchsetzung seines Anspruchs dienen (vgl. BGH FamRZ 2010, 1888, 1889 f. ).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2011 - 2 WF 129/11
    Das gilt nur dann nicht, wenn sich die Stellung ihres erneuten Antrags als rechtsmißbräuchlich darstellt, zum Beispiel, weil er mit einer untauglichen Begründung versehen ist und eine Änderung der bisherigen Beurteilung deshalb von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. BGH FamRZ 2009, 496 f.).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09

    Rückforderung von aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbrachten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2011 - 2 WF 129/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass rückständige Unterhaltsansprüche verwirkt sein können, wenn der Unterhaltsberechtigte sein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage ist (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (sog. Umstandsmoment; vgl. BGH FamRZ 2011, 1140, 1141).
  • FG Münster, 21.02.2013 - 13 K 1968/11

    Kindergeldanspruch für ein in der Ausbildung befindliches, verheiratetes Kind

    Sie wird nach der Rechtsprechung typischerweise mit 1/7 beziffert, so dass der Unterhaltsberechtigte Anspruch auf 3/7 der Erwerbseinkünfte des Unterhaltspflichtigen hat (vgl. "Düsseldorfer Tabelle", Stand 01.01.2009, unter B. I. 1.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2011 2 WF 129/11, Weber-Monecke in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 1361 Rz. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht